Vollqualifikation Akupunktur nach Ärztekammerrichtlinie
Vorteile der Vollqualifikation

Höhere Liquidation

Bei der Abrechnung im Rahmen der Modellversuche können Sie bei Versicherten von fast allen Ersatzkassen zusätzlich Euro 11,– in Rechnung stellen.

Werbung auf dem Arztschild

Nach erreichter Vollqualifikation können Sie nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf dem Arztschild mit dem
Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ werben oder Sie können nach Erhalt des Spezial‐Zertifikats der Nanjing Universität für TCM als Tätigkeitsschwerpunkt „Traditionelle Chinesische Medizin“auf dem Arztschild vermerken. Das ärztliche Werbeverbot, wie früher üblich, wird immer mehr in unserer heutigen
Informationsgesellschaft als überholt angesehen.

Die Landesärztekammer Westfalen‐Lippe hat de facto federführend die Akupunktur‐
Ausbildungsrichtlinie auch unter Mitwirkung unseres Vereins erarbeitet. Eine Reihe von Landesärztekammern hat bereits dieser Richtlinie zugestimmt, daher gehen wir davon aus, dass auch die Bundesärztekammer bald diese Richtlinie übernimmt.
Für diese Vollqualifikation müssen Sie die Gesamtzahl von 350 Unterrichtseinheiten (im Folgenden mit UE abgekürzt) erreichen. Wer die 140 UE der Grundqualifikation – bei uns A‐Diplom genannt – bereits absolviert hat, benötigt noch weitere 210 UE zur Vollqualifikation, denn es gilt die Rechnung:
350 UE minus 140 UE = 210 UE. Diese 210 UE müssen in einem Verhältnis 50:50 Theorie zu Praxishospitation aufgeteilt werden; das heißt:
Sowohl für den Theorieteil als auch für den Hospitationsteil sind nach dem A‐Diplom noch jeweils 105 Unterrichtseinheiten zur Vollqualifikation abzuleisten.

Wir empfehlen dafür:
I. Theorieteil für die Vollqualifikation – 105 Unterrichtseinheiten (UE)
(Angaben, falls die Kurse zum A‐Diplom mit 140 UE bereits absolviert wurden – wer schon mehr als die darin enthaltenen 92 Theoriestunden angesammelt hat, besucht entsprechend weniger Seminare) Schwerpunkt TCM und als Ergänzung vertiefende Darstellung der Ohrakupunktur, folgende Seminare sollten besucht werden:
a) 6 Kurse über Klassische Chinesische Akupunktur als Bestandteil der TCM (entsprechend 78 UE). Zur Auswahl werden besonders empfohlen: TCM‐Kurs 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11 und 12 – siehe TCM‐Ausbildungsplan

Alternative für a): Es werden nur 3 dieser Wochenendkurse (statt 6) über Klassische Chinesische Akupunktur besucht und dafür wird an einem ganzwöchigen Expertenseminar (sowohl Klassische Chinesische Akupunktur wie Ohrakupunktur einschließlich 5 UE Prüfungsvorbereitung) teilgenommen.

b) 2 Kurse zur vertiefenden Darstellung der Ohrakupunktur (entsprechend 26 UE, Veranstalter DAAAM e.V.) Ohrakupunktur Stufe 3 – Systematik und Praxisdemonstration für Fortgeschrittene mit Patientenbehandlung – Ohrakupunktur Stufe 4 – Systematik und Praxisdemonstration für weit Fortgeschrittene mit Patientenbehandlung –Gesamt‐UE entsprechend a) + b) = 104 plus 1 UE als Prüfungsvorbereitung
Dokumentation von 10 Fällen: Bitte denken Sie auch daran, dass für das Prüfungsgespräch für die Vollqualifikation die Beschreibung von 10 eigenen Fällen mitgebracht werden muss (siehe Formblatt).

II. Praxishospitation für die Vollqualifikation – weitere 105 Unterrichtseinheiten

Innerhalb der Kursreihe zum A‐Diplom waren bereits 48 UE für die Hospitation zu absolvieren. Die folgende Empfehlung geht davon aus, dass diese Stundenzahl auch tatsächlich erreicht wurde, falls nicht, müssten noch entsprechende Hospitations‐UE nachgeholt werden. Wer bereits mehr als 48 UE Praxishospitation angesammelt hat, besucht entsprechend weniger Praxishospitationskurse.

Praxishospitationen mit Schwerpunkt TCM in China und Hospitation in Deutschland

Empfehlenswerte Hospitationen in China: Ärzte, die das A‐Diplom besitzen, können durch Vermittlung über unser Sekretariat einmal jährlich am Universitätskrankenhaus in Nanjing hospitieren (nächster Termin: vom 14.10.2008 für ca. zwei Wochen). Es werden Gruppen von drei bis fünf Teilnehmern mit jeweils einem TCM‐Ausbilder und einem Übersetzer gebildet.
Da mindestens 52,5 Unterrichtseinheiten in Praxishospitationen in Deutschland zu absolvieren sind, empfehlen wir, nur zwei Wochen in China zu hospitieren. Das heißt, dass zwar mehr Hospitationsstunden in China geleistet werden, davon aber in Deutschland nur 52,5 UE angerechnet werden können (50% von insgesamt 105 UE). Für den Rest der notwendigen 52,5 UE in Deutschland sind noch 3–4 Hospitationskurse notwendig. Die Auswahl kann nach individueller Neigung getroffen
werden.
Empfehlenswerte Hospitationen in Deutschland (Veranstalter DAAAM e.V.): Ohrakupunktur Stufe 3 und 4, Klassische Chinesische Akupunktur Stufe 3 und 4, Spezialhospitationskurse Schmerz bzw. nach Fachgebieten (Orthopädie usw.). Eine komplette Liste der Hospitationsmöglichkeiten erhalten Sie auf Anfrage bei der DAA oder Sie informieren sich über diese Möglichkeiten auf der Internetseite www.akupunktur.de unter der Rubrik „Hospitationskurse und Anmeldung“.

Selbstverständlich ist es auch möglich, die gesamten 105 Unterrichtseinheiten für die Praxishospitation komplett in Deutschland zu absolvieren.
Die Ausbildungsrichtlinie für die Vollqualifikation „Akupunktur“ der Landesärztekammer Westfalen‐Lippe können Sie hier nachlesen.
Prüfungstermine für die Vollqualifikation nach Ärztekammer‐Richtlinie
1. Anlässlich jedes TCM‐Seminars der Europäischen Akademie für Traditionelle Chinesische Medizin, vorab Anmeldung beim Sekretariat notwendig
(Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
2. Innerhalb der Prüfung für die Urkunde der TCM‐Universität Nanjing „Spezialwissen in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ – Termin: Frühjahr 2008 – kann
gleichzeitig auch die Prüfung für die Vollqualifikation nach der Ärztekammer‐Richtlinie abgelegt werden. (TCM‐Prüfungsgebühr Euro 100,–. Die Prüfung für die
Vollqualifikation erfolgt ohne zusätzliche Kosten.)
3. Innerhalb spezieller Hospitationskurse der Deutschen Akademie für Akupunktur und Aurikulomedizin (Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
Hinweis: Sie können durch kluge Reihung der Kursteilnahmen gleichzeitig das Zertifikat der TCMUniversität Nanjing „Spezialwissen in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ sowie das Diplom der Vollqualifikation nach der Ärztekammer‐Richtlinie in einer einzigen Prüfung erreichen.
Selbstverständlich ist es Ihnen aber unbenommen, nur die Prüfung für das Diplom oder Zertifikat abzulegen, für das Sie Interesse haben.Selbstverständlich ist es auch möglich, die gesamten 105 Unterrichtseinheiten für die Praxishospitation komplett in Deutschland zu absolvieren.
Die Ausbildungsrichtlinie für die Vollqualifikation „Akupunktur“ der Landesärztekammer Westfalen‐Lippe können Sie hier nachlesen.
Prüfungstermine für die Vollqualifikation nach Ärztekammer‐Richtlinie
1. Anlässlich jedes TCM‐Seminars der Europäischen Akademie für Traditionelle Chinesische Medizin, vorab Anmeldung beim Sekretariat notwendig
(Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
2. Innerhalb der Prüfung für die Urkunde der TCM‐Universität Nanjing „Spezialwissen in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ – Termin: Frühjahr 2008 – kann
gleichzeitig auch die Prüfung für die Vollqualifikation nach der Ärztekammer‐Richtlinie abgelegt werden. (TCM‐Prüfungsgebühr Euro 100,–. Die Prüfung für die
Vollqualifikation erfolgt ohne zusätzliche Kosten.)
3. Innerhalb spezieller Hospitationskurse der Deutschen Akademie für Akupunktur und Aurikulomedizin (Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
Hinweis: Sie können durch kluge Reihung der Kursteilnahmen gleichzeitig das Zertifikat der TCMUniversität Nanjing „Spezialwissen in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ sowie das Diplom der Vollqualifikation nach der Ärztekammer‐Richtlinie in einer einzigen Prüfung erreichen.
Selbstverständlich ist es Ihnen aber unbenommen, nur die Prüfung für das Diplom oder Zertifikat abzulegen, für das Sie Interesse haben.